Die gefhrlichen Gter mssen in geeignete Auenverpackungen eingesetzt sein. Die Verpackungen mssen die Vorschriften nach 4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.1.4, 4.1.1.8 und 4.1.3 erfllen und so ausgelegt sein, dass sie den Bauvorschriften nach 6.1.4 entsprechen. Es mssen Auenverpackungen verwendet werden, die aus geeignetem Werkstoff hergestellt sind und hinsichtlich ihres Fassungsraums und der vorgesehenen Verwendung eine ausreichende Festigkeit aufweisen und entsprechend ausgelegt sind. Bei der Anwendung dieser Verpackungsanweisung fr die Befrderung von Gegenstnden oder Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen muss die Verpackung so ausgelegt und gebaut sein, dass ein unbeabsichtigter Austritt der Gegenstnde aus der Verpackung unter normalen Befrderungsbedingungen verhindert wird.

Sondervorschrift fr die Verpackung PP18:
Fr die UN-Nummer 1845 mssen die Verpackungen so ausgelegt und gebaut sein, dass Kohlendioxidgas abgegeben werden kann, um einen Druckaufbau zu verhindern, der die Verpackung zerreit.
